Dies gilt nur bedingt für Zuschüsse, welche nicht zurückgezahlt werden müssen, die allerdings eher den kleineren Teil der Fördermittel stellen. Auch muss man/frau um diese zu erlangen, ein erhebliches Stück Vorarbeit leisten, wie beispielsweise einen Kapitalbedarfs-, einen Liquiditäts- und Rentabilitätsplan erarbeiten.
Öffentliche Fördermittel sind Finanzierungsmittel oder Bürgschaften der Europäischen Union, des Bundes und der Länder für Gewerbetreibenden, Kommunale Träger und Freiberufler.
Die Förderung erfolgt auf Antragstellung bei Kredit-, Landesinstituten oder Behörden und wird zweckgebunden erteilt. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von öffentlichen Fördermitteln besteht nicht. Der Antrag auf Fördermittel ist in der Regel vor Beginn der Maßnahme und oft bei der Hausbank zu stellen. Diese entscheidet nach bestimmten Kriterien, welche sich durch die Basel II Einführung ergeben haben.
Meistens liegt es an mangelnder Liquidität und Fehlplanung, dass ein Traum wie eine Seifenblase zerplatzen kann. Das Gründungsvorhaben wird unkoordiniert in die Wege geleitete und schlimmstenfalls unzureichend vorbereitet einem Entscheidungsträger präsentiert.
Anstatt sich professioneller Hilfe zu bedienen versucht der oder die Gründerinnen es auf eigene Faust und vergessen die Regeln des Marktes zu beachten.
Wir nehmen Ihnen gerne diese Arbeit ab und zeigen Ihnen alternative Fördermöglichkeiten auf und lassen Ihnen die Freiheit sich sich erfolgreich auf Ihre Unternehmensidee konzentrieren zu können.
Fragen Sie unverbindlich nach Ihren Möglichkeiten.